Führerscheinentzugsdelikte
Bei der dritten Begehung eines Vormerkdeliktes innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Achtung: Wird innerhalb dieser zwei Jahre (bei bestehender Vormerkung) ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.
Führerscheinentzugsdelikte
- Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille oder im Suchtmittel beeinträchtigten Zustand.
- Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 Promille und mehr.
- Wiederholtes Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille innerhalb von 12 Monaten.
- Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt.
- Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde) um mehr als
- 40km/h innerhalb des Ortsgebietes,
- 50km/h außerhalb des Ortsgebietes oder
- Überschreitung der Geschwindigkeit von 180km/h.
- Autobahn: Fahren gegen die Fahrtrichtung, Umkehren, Rückwärtsfahren, Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen
- Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen:
- insbesondere erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten.
- Übertretung von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht aus reichenden Sichtverhältnissen.
- Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfalles, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen.
- Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes bis 0,2 Sekunden